Hausratversicherung - den eigenen Hausstand absichern

Die Hausratversicherung gehört zum Standard eines jeden Bürgers. Sie schützt grundsätzlich das gesamte Hab und Gut des Versicherungsnehmers sowohl gegen beispielsweise Blitzschläge, Frost- und Hagelschäden als auch gegen Raub, Zerstörungswut Dritter oder Einbrüche. Dabei gibt es freilich immer gewisse Abstufungen – man kann gezielt wählen, welche Dinge und gegen welche Formen der Schädigung man versichern will. Das geht natürlich mit entsprechenden Zu- und Abschlägen der Prämie einher. Ansonsten ist etwa die Wohnfläche ein Faktor, der die Höhe der Versicherungssumme, und damit auch der Prämie, bestimmt.


Auf die Höhe der Versicherungssumme achten


Aufpassen muss man bei der Berechnung der Versicherungssumme: Ist diese zu niedrig berechnet, wird natürlich auch im Fall gänzlicher Zerstörung – etwa durch einen Brand – nur diese Summe ersetzt, wobei eine Unterversicherung auch bei Teilschäden negativ wirken kann. Wichtig ist auf jeden Fall eine Beratung im Vorfeld oder ein genauerer Blick ins Internet, um sich intensiv informieren zu können.


Als Versicherungsnehmer mitarbeiten


Der Versicherungsnehmer muss im Falle des Falles den Schaden minimieren: Werden von einem Langfinger bei Diebstahl Plastikgeld oder gar Sparbücher geraubt, müssen diese prompt bei der Hausbank gesperrt werden. Von Einbrecherhand aufgebrochene Türleisten und zerborstene Fenster müssen zeitweilig repariert werden. Auch ohne bereits vorliegende Schäden darf man freilich selber nichts provozieren, nur weil man ohnehin versichert ist.


Eine Hausratversicherung ist wichtig


Die Hausratversicherung vergütet im Schadensfall den Wiederbeschaffungspreis von fehlenden oder zerstörten Gegenständen. Da der Preis eines äquivalenten neuen Objekts, und nicht bloß der Wert bei Schadenseintritt einkalkuliert wird, spricht man von einer Versicherung zum Neuwert. Der Abschluss dieses Versicherungstyps ist für jeden ratsam, der über eine eigene Wohnung oder ein Haus verfügt. Wer sich so glücklich schätzen kann, frei zu wohnen, sollte zumindest eine Haftpflicht für die Person abschließen.

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